Turnusgemäß finden in 2021 wieder Mitgliederversammlungen und Wahlen in den Kreis- und Bezirksverbänden und des Landesverbandes des Bayerischen Roten Kreuzes statt. Auf Grund der Tradition des persönlichen Zusammenkommens und des persönlichen Austausches ist nach der Satzung des BRK die Durchführung der Mitgliederversammlungen nicht vollständig und die Durchführung der anstehenden Wahlen insgesamt nicht virtuell möglich. Das BRK trifft jedoch Maßnahmen, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.
Warum trotz Coronavirus-Pandemie Mitgliederversammlungen im BRK stattfinden müssen
Fragen und Antworten
Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes
Die Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes finden Sie hier:
Stand: 23.02.2021