Stufenaufstiege richten sich nach tariflichen Regelaufstiegszeiten.
Bei Einstellung erfolgt u.a. eine Berücksichtigung der bisherigen Berufserfahrung, sodass eine Erst-Einstufung nicht zwingend in der untersten Stufen erfolgen muss. Bei guten Leistungen können Erfahrungsstufenaufstiege verkürzt werden.
Es erfolgen regelmäßig prozentuale Tabellenentgeltsteigerungen. Die allgemeine Arbeitszeit beim BRK beträgt 38,5 Wochenstunden.
Zu den Tabellenentgelten kommen hinzu:
- (Wechsel-)Schichtzulagen von monatlich bis zu 102,26€
- Überstundenzuschläge von bis zu 25%
- 20% Zuschlag für Nachtarbeit
- Urlaub 30 Arbeitstage
- 2 Regenerationstage im Sozial- u. Erziehungsdienst
- Bis zu 3 Ausgleichstage bei Kurzpausen in der Notfallrettung
- Zusatzurlaub von bis zu 7 Tagen abhängig von Nachtschichten u. Betriebszugehörigkeit
- Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (kein „Zwangsbeitrag“ als Abzug vom Arbeitsentgelt, kein Arbeitnehmeranteil)
- Krankengeldzuschuss nach Ablauf der gesetzlichen Entgeltfortzahlung abhängig von der Betriebszugehörigkeit
- Ballungsraumzulage um den Großraum München bis zu 270 € monatlich
- Funktionszulagen von bis zu 379€ monatlich
- Jährliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld bis zu 370€, Weihnachtsgeld iHv 85% eines Monatsentgelts
- Jubiläumsgeld von bis zu 600 € gestaffelt für langjährige Betriebszugehörigkeit.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gültig ab 01.07.2024