Kurzzeitpflege
Einrichtungen für Kurzzeitpflege bieten sich an, wenn pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen vorübergehend nicht zuhause versorgt werden können, z. B. bei Urlaub oder Krankheit der Angehörigen, Umbau der Wohnung, etc.
Was beinhaltet Kurzzeitpflege?
Für Ihre Pflege und Betreuung steht rund um die Uhr ein erfahrenes Team bereit, das sich aus examinierten Pflegefachkräften und Pflegehelfern zusammensetzt.
Während Ihres Aufenthaltes bei uns, können Sie nicht nur die Leistungen aus den pflegerischen Bereichen in Anspruch nehmen, sondern zum Beispiel auch unsere Beratung. Wir informieren Sie während Ihres Aufenthaltes auch über Maßnahmen, die für die Zeit nach einer Krankheit erstrebenswert wären.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Wo kann ich mehr erfahren?
Um Sie optimal zu beraten, Ihnen Anregungen und Tipps, vor allem zur Finanzierung der Pflegekosten geben zu können, sollten Sie mit Ihrem Roten Kreuz vor Ort in Verbindung treten. Ob schriftlich, telefonisch oder persönlich - der zuständige Orts- bzw. Kreisverband hilft Ihnen gerne und kompetent weiter.
Umfangreiche Informationsbroschüre des BRK
Wie geht es weiter?
Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.