Beratung zur Kur und Erholung
Wozu Kur und Erholungsmaßnahmen?
Sie sind erschöpft, Ihre Gesundheit ist gefährdet und angeschlagen. Die Gründe, die eine Kur oder Erholungsmaßnahme erforderlich machen, sind so vielfältig wie die Lebensumstände von Familien.
Ihr Ansprechpartnerin
Landesgeschäftsstelle
Bereich Pflege & Soziales
Jugend & Familie
Neda Nayeri-Maslo
Tel.: 089 9241-1571
An wen richtet sich unser Angebot?
- Mütter mit oder ohne Kinder
- Väter mit Kindern
- Seniorinnen und Senioren
- Menschen mit Behinderung

Wie läuft das Antragsverfahren ab?
- Ihr Hausarzt bescheinigt die Notwendigkeit der Maßnahme (Attest)
- Sie suchen mit dem Attest die Beratungs-und Vermittlungsstelle Ihres BRK-Kreisverbandes auf und informieren sich über geeignete Angebote
- Der Kurantrag wird an Ihre Krankenkasse gesandt
- Nach Bewilligung durch die Krankenkasse nehmen Sie erneut Kontakt zum BRK-Kreisverband auf
- Sie erholen sich in einer unserer Einrichtungen