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Rückholdienst

Ihre Ansprechpersonen:

Katja Seiler

Tel.: 089 9241-4000

Michel Lazar

Tel.: 089 9241-4001

Als Fördermitglied können Sie und Ihre Angehörigen die Leistungen des DRK-Flugdienstes und der BRK-Inlandsrückholung in Anspruch nehmen.
Durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes wurde entschieden, dass selbst im medizinischen Notfall die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Rückholungen aus dem Ausland nicht übernehmen dürfen. Diese Lücke im System der sozialen Sicherung ist für die BRK-Fördermitglieder durch unsere Auslandsrückholversicherung geschlossen. Der Beitrag für die Versicherung ist mit Ihrem Förderbeitrag abgegolten.

Rückholdienst bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Auslandsrückholung

Im Notfall steht für Sie, je nach Art des medizinischen Notfalls, ein modernes Ambulanzflugzeug mit einer Intensiveinheit bereit. Zwei Piloten, ein flugerfahrener Notarzt und weiteres medizinisches Personal bilden ein Team, welches Sie während des Fluges bestens versorgt und in ein deutsches Krankenhaus verlegt.

Die DRK-Flugdienstleitstelle organisiert bei medizinischer Notwendigkeit den Transport "von Bett zu Bett" - Sie brauchen sich also weiter um nichts zu kümmern.

So erreichen Sie im Notfall den DRK-Flugdienst:
  • Tel: +49 (0) 211 917 499-39 (Tag und Nacht)
  • Fax: +49 (0) 211 917 499-28

Weitere Informationen unter www.drkflugdienst.de 

Inlandsrückholung

Im Gegensatz zu den Voraussetzungen für eine Rückholung aus dem Ausland kann überall in der Bundesrepublik von einem gleichwertig hohem medizinischen Versorgungsstandard ausgegangen werden. Deshalb übernehmen die Krankenkassen in Deutschland auch nur die Kosten einer medizinisch gebotenen Verlegung in Fach- oder Spezialkliniken.

Doch was geschieht bei einem längeren Aufenthalt im deutschen Krankenhaus, weit entfernt von zu Hause? Die vertraute Umgebung fehlt, der Besuch naher Angehöriger oder Freunde ist kaum möglich und eine Verlegung in eine Klinik am Heimatort auf eigene Rechnung übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten.

Diese Lücke schließen wir für unsere Fördermitglieder mit unserem Solidarfonds Inlandsrückholung. Dazu hat das BRK einen Leistungsverbund geschaffen, über den die Fördermitglieder der angeschlossenen BRK-Kreisverbände dafür sorgen, dass Sie an ein Krankenhaus Ihres Heimatortes verlegt werden können. Ehegatten oder Lebensgefährten sowie Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind dabei mitversichert. Alter und Vorerkrankungen spielen keine Rolle.

Grundlage des Inlandrückholdienstes ist die innerdeutsche Rückführung erkrankter oder verletzter Personen mit einem Krankentransportwagen. Die Regel hierbei ist der Transport von Krankenhaus zu Krankenhaus. Ausnahmen in besonderen Fällen sind möglich. Leistungskriterien sind der auswärtige Klinikaufenthalt und die Transportfähigkeit des Mitgliedes.

Leistungen, die der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zugeordnet werden müssen, sind ausgeschlossen. Fahrten, die dem Mietwagengewerbe zuzuordnen sind, werden nicht durchgeführt.

Eine Inlandsrückholung kann ausschließlich nur über den BRK-Kreisverband erfolgen, in dem Sie als Fördermitglied registriert sind. Da es sich bei diesen Inlandsverlegungen um Sekundärfahrten außerhalb des Rettungsdienstes handelt, sind die Ansprechpartner in den BRK-Kreisverbänden nur zu den üblichen Bürozeiten erreichbar.

Wie geht es weiter?

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.