Aktuelle Situation:
Bisher hatten bayerische Pflegeeinrichtungen die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie viel Personal sie für die Pflege und Betreuung einsetzen. Sie konnten sich an den landesweiten Referenz-Personalschlüsseln orientieren und zusätzlich Sonstige Dienste beantragen (was von 85 % der Einrichtungen umgesetzt wurde). Es war auch möglich, zusätzliche Hilfs- und Fachkräfte gemäß den Vorschriften von § 84 Abs. 9 und § 8 Abs. 6 SGB XI einzustellen. Die sogenannten „Funktionsstellen“, wie Pflegedienstleitungen und QM-Beauftragte, waren bisher im Personalplan enthalten und wurden je nach Bedarf in den Einrichtungen eingesetzt.
Durch die geplante Umsetzung von § 113c SGB XI im bayerischen Ordnungsrecht (PfleWoqG und AVPfleWoqG) wurde die Freiheit bei der Personalbemessung aufgehoben. Wenn in Zukunft alle Funktionsstellen durch die ordnungsrechtlichen Vorschriften freigestellt werden, fehlen oft 3,4 Vollzeitstellen pro 100 Bewohner*innen in der Pflege. Diese neuen Regelungen verschärfen die bisherigen Vorschriften im Ordnungsrecht erheblich und schränken die Flexibilität bei der Personaleinsatzplanung weiter ein.
Nur sehr wenige Pflegeeinrichtungen in Bayern können die Anforderungen von § 113c Abs. 1 SGB XI in Bezug auf die Pflegeassistenzkräfte erfüllen. Für eine Ausnahme müssten zusätzliche Konzepte entwickelt werden, was die bürokratischen Anforderungen in der Pflege weiter erhöht. Vor Ort entstehen zusätzliche Abhängigkeiten von den individuellen Vorgaben der jeweiligen Fachqualitätsausschüsse (FQA).
Vorschlag:
Die AV PfleWoqG sollte bald angepasst werden, um eine unbürokratische und einheitliche Fachkraftquote in Bayern festzulegen, die Vorgaben für den Nachtdienst praxisorientiert flexibler zu gestalten und die Quote für gerontopsychiatrisch weitergebildete Fachkräfte abzuschaffen. Das Ordnungsrecht sollte sich an den leistungsrechtlichen Kriterien orientieren.
Darüber hinaus sind umfangreiche Maßnahmen zur Personal- und Organisationsentwicklung in allen Pflegeeinrichtungen erforderlich, um die personellen Ressourcen in der Pflege und Betreuung zukünftig flexibler einzusetzen und stärker auf Qualifikationen und Kompetenzen zu fokussieren. Die Umsetzung wird tiefgreifende Veränderungen in den Einrichtungen mit sich bringen. Es wäre wünschenswert, dass die Einrichtungen miteinander vernetzt sind, um Synergieeffekte zu nutzen.