Aktuelle Situation:
In Bayern gibt es zahlreiche Anreize und Unterstützungsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Entwicklung und Einführung neuer Technologien. Neben der Stärkung der Wirtschaft in Bayern braucht es aber gleichzeitig auch entsprechende Programme zur Förderung von digitaler Transformation und der Nutzung von neuen Technologien im sozialen Sektor, um deren Potenziale auch für Aufgabenfelder wie die Pflege, die Soziale Arbeit und die Wohlfahrt nutzbar zu machen.
Auf Bundesebene wurden bereits mehrere solcher Förderprogramme mit dem Ziel der Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege auf den Weg gebracht, um die gezielte praxistaugliche Entwicklung von Innovationen und die verbändeübergreifende Zusammenarbeit in der Wohlfahrtsarbeit zu stärken – so beispielsweise das seit 2019 laufende Förderprogramm „Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung“ oder die seit 2022 realisierte Richtlinie zur Förderung von Künstlicher Intelligenz für das Gemeinwohl. Wohlfahrtsverbände sind tragende Säulen für einen funktionierenden Sozialstaat. Die Nutzung von Innovationen erhöht die Reaktionsfähigkeit auf gesellschaftliche Herausforderungen und Veränderungen, stellt aber auch eine effiziente und an den Bedarfen der Gesellschaft orientierte, zukunftsgerichtete Angebotsausrichtung sicher.
Vorschlag:
Es bedarf der Bereitstellung von Förderprogrammen zur gezielten Förderung digitaler Angebote im Rahmen der sozialen Dienstleistungen und von Innovations- und Digitalisierungsprozessen in der Freien Wohlfahrtspflege.